Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Allgemeine Geschäftsbedinungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die

 

Hundebetreuung und für den Gassi Service

 

(Stand: 01.2022)

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für jeden Vertragsschluss zwischen der    Hunde Betreuung & Gassi Service, Doreen Braun im folgenden „Betreuer“ genannt und dem Kunden/ Hundehalter. Die Parteien schließen einen Vertrag über die befristete Unterbringung/ Versorgung des Hundes ab.

§ 2 Unterbringung / Betreuung des anvertrauten Hundes

Der Betreuer ist verpflichtet, den anvertrauten Hund artgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz samt Nebenbestimmungen zu beachten. Schmerzhafte oder stark unangenehme „Erziehungshilfen“, wie zum Beispiel Stachel- oder Elektrohalsbänder werden nicht verwendet und auch nicht an den zu betreuenden Hunden geduldet – über Alternativen wird gerne beraten!

Die Betreuung des Hundes erfolgt in Gruppenhaltung, d. h. der Hund wird während der Betreuungszeit in den Räumen und dem Garten gemeinsam mit anderen Hunden untergebracht und betreut. Im Rahmen der Betreuung können Spaziergänge mit dem Hund unternommen werden, eine Fahrt mit dem Auto eingeschlossen. Der Betreuer behält sich das Recht vor, den Hund bei fehlendem Grundgehorsam gegenüber dem Betreuer trotz Erlaubnis nicht abzuleinen oder ihm ausschließlich im Garten Auslauf mit den anderen Hundegästen zu gewähren. Der Hund wird nach Absprache an den Betreuer zur Betreuung übergeben. Die Unterbringungszeiten werden vom Betreuer separat dokumentiert.

Hinsichtlich einer vom Kunden gewünschten Fütterung des Hundes während der Ferienbetreuung wird dies nach dessen Angaben zur Fütterungsmenge vom Betreuer ausgeführt, sowie die Verabreichung von Medikamenten. Der Kunde hat das Futter zu stellen, damit der Hund dies wie gewohnt erhält und so z.B. Verdauungsprobleme vermieden werden. Für Rohfutter steht bis zu einer gewissen Kapazität ein Gefrierschrank zur Verfügung. Sollte eine Betreuung das Einkaufen von Futter seitens des Betreuers notwendig werden lassen, kommt der Kunde für sämtliche Kosten auf. (Nachweis durch Rechnung)

Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für dringend notwendig, verpflichtet sich der Kunde schon jetzt, dass der Betreuer den Hund im Auftrag des Kunden und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung an einen Tierarzt nach Wahl des Betreuers gibt. Der Betreuer wird zuvor, wenn möglich, versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren, bzw. wenn das nicht möglich ist dann in bester Absicht für das Wohl des Tieres zu handeln. Die durch die Behandlung eines Tierarztes entstehenden Kosten trägt sämtlich der Kunde. (Nachweis durch Rechnung)

Sollte der Verdacht einer ansteckenden oder schweren Erkrankungen während der Betreuungszeit auftreten, verpflichtet sich der Halter, seinen Hund schnellstmöglich bei mir abzuholen, desweitern ist der Betreuer berechtigt den Hund zu isolieren oder einer Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. Der Betreuer ist darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, den Unterbringungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt sämtlich der Kunde. (Nachweis durch Rechnung)

§ 3 Voraussetzungen des anvertrauten Hundes

Der Kunde versichert, dass das Tier sein Eigentum ist, dass sein Hund sozial verträglich, frei von ansteckenden Krankheiten (wie z.B. Magendarm oder Parasitenbefall), Flöhen und anderen Parasiten sowie ausreichend schutzgeimpft und Entwurmt ist, als Beleg hierfür ist der Impfpass vorzulegen. Des Weitern wird versichert, dass der Hund regelmäßig gegen Flöhe, Zecken und Läuse behandelt wird.

6 Fach Impfung nicht älter als 6 Monate bis 1 Jahr,

Entwurmung nicht älter als 6 Monate, Entwurmung 1 bis 2 Wochen vor Beginn,

Bringt der Hund nachweislich, auch bis dahin unerkannte, ansteckende Krankheiten oder Parasiten mit, trägt der Kunde sämtlich die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde sowie für die notwendige Reinigung und Desinfektion der Räume, Utensilien etc. des Betreuers.

Bei der Betreuung von weiblichen unkastrierten/ unsterilisierten Hündinnen versichert der Kunde, dass sie nicht tragend ist und eine Läufigkeit während der Betreuungszeit nach bestem Wissen ausgeschlossen werden kann, da aufgrund der Gruppenhaltung keine läufigen Hündinnen aufgenommen werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sollte dennoch eine Läufigkeit auftreten, muss der Hund unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreuer abgeholt werden. Bis dahin wird der Hund separiert - soweit erforderlich kann dies auch bei einer anderen Person nach Wahl des Betreuers erfolgen. Die Tragung etwaiger anfallender Kosten hierfür trägt sämtlich der Kunde, es besteht keine Haftung/ Regressansprüche für ungewollte Schwangerschaften.

Der Kunde versichert, dass eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung für seinen Hund während der Betreuungszeit besteht. Bei fehlender Steuermarke des Hundes (am Geschirr oder Halsband befestigt) trägt der Kunde die Bußgeld- und sonstigen Verfahrenskosten, falls das Ordnungsamt darauf aufmerksam wird.

Der Betreuer behält sich das Recht vor einen Hund ohne Angabe von Gründen von der Betreuung auszuschließen.

Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund ein passendes Halsband anzulegen und dem Betreuer über sämtliche Auffälligkeiten bezgl. der Gesundheit und des Verhaltens aufzuklären.

Der Hundehalter verpflichtet sich , während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar zu sein, oder eine andere Person anzugeben, damit wir Ihnen unverzüglich Bescheid geben können, wenn bei ihrem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigt.

 § 4 Betreuungskosten

Die Betreuungskosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die mit Vertragsschluss bereits offensichtlich entstehenden Betreuungskosten sind unverzüglich nach Vertragsabschluss im Voraus Bar zu entrichten. Eine Vorleistungspflicht des Betreuers besteht grundsätzlich nicht. Erst mit Eingang des Geldes ist der Betreuungsplatz verbindlich reserviert.

§ 5 Abholung des anvertrauten Hundes

Der Hund ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vom Kunden bzw. einer schriftlich bevollmächtigten Person abzuholen. Im Falle einer verspäteten Abholung trägt der Kunde die Kosten für die weitere Betreuung. Wird der Hund einen Tag nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt, ist der Betreuer berechtigt, den Hund anderweitig bei einer Person seiner Wahl oder im Tierheim unterzubringen. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

Holt der Hundeeigentümer seinen Hund vor dem vereinbarten Abholtermin ab, werden die Betreuungskosten für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten nicht erstattet.

§ 6 Haftung

Die Haftung des Kunden/ Hundehalters (§§ 833, 83 BGB) wird durch Vertragsvereinbarungen nicht eingeschränkt. Der Kunde/ Hundehalter haftet für alle Schäden, die der zu betreuende Hund verursacht. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Insbesondere haftet der Halter für alle Sachschäden, die der Hund anrichtet. Ferner haftet der Halter für alle Schäden, die sein Hund anderen Hunden zufügt/ zugefügt hat und für Personenschäden, die während Betreuungszeit von dem Hund gegenüber dritten zugefügt wurden. Der Betreuer haftet nicht nach §834 BGB sofern der Hund aus der artgerechten Unterbringung ausbricht und Drittschäden verursacht. Speziell haftet der Betreuer nicht für Biss- oder sonstige Verletzungen des Hundes die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können. Für auftretende Erkrankung während und nach der Betreuungszeit sowie Parasitenbefall. Außerdem haftet der Betreuer nicht für die aus dem Freilaufen ohne Leine entstehenden Risiken, sofern der Hundehalter sich damit einverstanden erklärt hat.Der Betreuer haftet im Rahmen der Betreuung nicht über Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinaus. Insgesamt wird Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Hundes vor Schadenseintritt. Die Beweispflicht des etwaigen Haftungsgrundes sowie der Haftungshöhe obliegt dem Kunden. Die Haftungshöhe übersteigt in keinem Fall die von der Betriebshaftpflichtversicherung des Betreuers für den jeweiligen Schadensfall geleisteten Zahlungen. Auf eine sonstige Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die durch Eintritt etwaiger Schadensfälle auftreten wird seitens des Kunden/ Hundehalters ausdrücklich verzichtet. Sollte der anvertraute Hund Schäden an anderen Hunden, Gegenständen oder Menschen anrichten, bzw. sollte er aus der sorgfältig gesicherten Anlage des Betreuers ausbrechen oder beim Bring- bzw. Abholvorgang entwischen, so haftet hierfür der Kunde. Für mitgegebene Utensilien wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Nachweis Hundehalterhaftpflicht

Der Hundehalter weist bei Übergabe des Hundes eine gültige Hundehaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheines nach.

§ 8 Regeln auf dem Gelände

Auf dem Gelände ist meinen Anweisungen dringend Folge zu leisten! Das Betreten sowie der Aufenthalt auf dem Gelände geschehen auf eigene Gefahr! Hunde bitte anleinen und erst nach Aufforderung von mir ab leinen! Hunde bitte an der Leine nicht zueinander lassen!

§ 9 Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sie bedürfen hinsichtlich deren Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als ungültig oder undurchführbar erweisen sein oder sonst nicht zur Anwendung gelangen, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen- und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als Lückenhaft, gelten die Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Fall des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.